Wettbewerbsbild für den Sylter Postkartenkalender 2017
Im Nachhinein ist man ja immer schlauer, aber manchmal macht man sich über sein Tun nicht so viele Gedanken, wie manchmal nötig wären.
Mit Fotos und Wettbewerben ist das ja so eine Sache.
Bei sehr vielen der Wettbewerbe tritt man schon mit der Teilnahme am Wettbewerb sämtliche Nutzungsrechte an den Veranstalter des Wettbewerbs ab.
Wohlgemerkt schon in dem Moment der Bildeinsendung ! Da hat man noch nichts gewonnen, aber das Bild kann schon vom jeweiligen Veranstalter vermarktet werden.
Nun denkt man als Hobbyfotograf darüber gar nicht nach, denn das eigene Bild irgendwo in einem Katalog o.ä. zu sehen ist, zugegebener Maßen, schon ein tolles Gefühl.
Aber dann kommen da Stimmen von anderen langjährigen Fotografen, die mit ihren Bildern Geld verdienen (müssen), die einem einen Vogel zeigen und es absolut nicht verstehen können, dass man bei so einem Wettbewerb mitmacht .
Eine Fotografin, die ich über Facebook kennengelernt haben, hat mir dann folgenden Text geschickt, der mich wirklich zum Nachdenken angeregt hat.
Diesen Artikel müsst ihr wirklich lesen, um etwas tiefer in die Materie einzutauchen.
Ich habe im Sommer 2016 und Sommer 2017 an den Wettbewerben von Sylt-Tourismus teilgenommen, bei dem genau die
oben beschriebene Regelung zur Anwendung kommt.
Bei den beiden Wettbewerben habe ich je 3 Bilder eingeschickt , von denen für dieses Jahre eines und für nächstes Jahr 2 Bilder im Kalender sind. Natürlich freut mich das, aber gerade ein solcher Wettbewerbveranstalter bekommt auf diesem Wege pro Jahr über 1500 Bilder zur kostenfreien Nutzung zugesandt.
Wenn man darüber nachdenkt, kann man sich schon die Haare raufen.
Aus heutiger Sicht würde ich dort nicht mehr teilnehmen .
Wettbewerbsbilder für den Sylter Postkartenkalender 2018
Bei anderen Wettbewerben ist das nicht so, sämtliche Rechte bleiben beim Fotografen. Für den Veranstalter ist der Wettbewerb an sich Aufmerksamkeit genug und er stellt die Bilder evtl. in seinen Räumlichkeiten für eine gewisse Zeit aus.
Fotowettbewerb "mein Hamburg 2016" eines Einkaufszentrums
Für solche Wettbewerbe bin ich auch in Zukunft zu haben, ich werde mir ab jetzt die Teilnahmebedingungen noch genauer durchlesen.
Zu guter letzt :
Im Sommer 2017 habe ich ganz offiziell ein Gewerbe als Fotograf angemeldet.
Keine Angst, es wird sich an meinen Bildern nichts ändern.
Nur dem Finanzamt gegenüber kann ich jetzt besser meine verkauften Bilder und Kalender besser "erklären".